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Ihr Weg zum Recht

Lassen Sie sich in Ihrem Rechtsgebiet von uns beraten

Unsere Rechtsgebiete

"Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind." - Charles de Gaulle

Zivilrecht

Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.
Konrad Adenauer

Das Zivilrecht ist ein weites Rechtsgebiet. Es regelt die gegenseitigen Beziehungen zwischen Privaten, wobei natürliche und juristische Personen, wie GmbH, KG, oder oHG, beteiligt sein können. Im Mittelpunkt steht der Vertrag, der viele unterschiedliche Inhalte haben kann. Wir beraten systematisch im Vorfeld eines Vertragsabschlusses, fertigen Verträge an, kümmern uns um die Nachbetreuung und beurteilen, was Sie aus einem Vertrag verlangen können. Daneben spielen schadensverursachende Handlungen eine wichtige Rolle. Wir analysieren Ihren Schaden und beurteilen, in welchem Umfang Sie Schadensersatz durchsetzen können. weiterlesen

Arbeitsrecht

Persönlichkeiten werden nicht durch schöne Reden geformt, sondern durch Arbeit und eigene Leistung.
Albert Einstein

In diesem Rechtsgebiet ist ein wesentlicher, wenn nicht gar der wesentlichste, Lebensbereich betroffen. In der Regel sind wir Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, in wenigen Fällen arbeiten wir nur für uns. Das Arbeitsrecht wird grob in die Bereich Individualarbeitsrecht sowie Kollektivarbeitsrecht aufgeteilt; im ersten sind im Wesentlichen Rechtsbeziehungen aus einem Arbeitsvertrag, im zweiten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, das Mitbestimmungsrecht, betroffen. Zuständig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsrecht ist in der Regel das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk sich die Arbeitsstätte befindet. Im Mittelpunkt steht der Arbeitnehmer, daher kann das Arbeitsrecht auch als Arbeitnehmerschutzrecht verstanden werden. weiterlesen

Mietrecht

Zu fünfzig Prozent haben wir es geschafft, aber die halbe Miete ist das noch nicht.
Rudi Völler

Mit dem Mietrecht ist nahezu jede natürliche, aber auch juristische Person befasst. Es ist sehr umfangreich und regelt im Wesentlichen das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Einen sehr großen Raum nimmt dabei ein die Begründung, die Ausgestaltung aber auch die Beendigung eines Mietvertrags. Regelmäßig ist der Betroffene konfrontiert mit der Fragestellung Rückzahlung Kaution, vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache, Schönheitsreparaturen und die Pflicht zu ihrer Durchführung (starre Renovierungsklauseln!) Gewährleistungsansprüche, Fortsetzung des Mietvertrags, Fragen der Modernisierung und Mieterhöhung, während die Frage der Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung regelmäßig sehr viel Raum einnimmt. weiterlesen

Erbrecht

Erfahrungen vererben sich nicht - jeder muss sie allein machen.
Kurt Tucholsky

Der Begriff Erbrecht bezeichnet im objektiven Sinn auch die Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang des Vermögens einer Person (Erblasser) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen befassen. weiterlesen

Kroatisches Erbrecht

Auch die besessensten Vegetarier beißen nicht gern ins Gras.
Joachim Ringelnatz

Mittlerweile nähert sich die erste Generation der sogenannten Gastarbeiter aus den Fünfziger und Sechziger Jahren einem Alter, in dem die Konfrontation mit dem eigenen Tod zunehmend Raum einnimmt. Zwangsläufig stellt sich auch die Frage, was mit den eigenen Nachlass passieren soll. Kompliziert wird die Sache dann, wenn sich der Nachlass in zwei Ländern befindet: in der Bundesrepublik Deutschland und in dem Herkunftsland. In dieser Situation befinden sich auch viele Bürger der Republik Kroatien, die in der Bundesrepublik Deutschland leben. Mit Blick auf das deutsche Erbrecht gibt es viele Beratungsmöglichkeiten, wir möchten ergänzend auch einen kurzen Überblick über wesentliche Aspekte des kroatischen Erbrechts geben. Bei weiteren Fragen können Sie selbstverständlich gerne auf uns zurückkommen. weiterlesen

Kroatisches Familienrecht

Keine Ehe ist so viel wert, wie ihre Scheidung kostet.
Rolf Hochhut

Eine häufig auftretende Fragestellung in der Arbeit unserer Kanzlei ist die nach dem anzuwendenden Recht in Familienangelegenheiten. Diese Frage stellt sich deswegen, weil kroatische Staatsbürger zunehmend unterschiedliche rechtliche Beziehungen eingehen, die andere Rechtssysteme außerhalb Kroatiens berühren. Schon allein die Tatsache, dass kroatische Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland leben, stellt einen intensiven Bezug zum deutschen Rechtssystem und den deutschen Regelungen her, beispielsweise im Bereich des Familienrechts. Ein solcher Bezug kann sich aber auch in anderen Konstellationen ergeben, z.B. wenn ein kroatischer und ein deutscher Staatsbürger in Kroatien heiraten oder zwei kroatische Staatsbürger in Deutschland heiraten, ein Kind aus einer solchen Ehe in Deutschland geboren wird oder die Familie zum Teil in Kroatien und zum Teil in Deutschland lebt. weiterlesen

Strafrecht

Den Rechtsanwälten ist fast jeder Streitwert einen Streit wert.
Klaus Klages

Der Staat besitzt einen Strafverfolgungsanspruch, den er mit Staatsanwaltschaft und Polizei durchsetzt. Sobald von behördlicher Seite strafrechtliche Vorwürfe erhoben sind, bestehen auch Verdachtsmomente. In jedem Fall sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, denn immer noch gilt: Nichts ohne seinen Rechtsanwalt sagen! Eine effektive Strafverteidigung beginnt so früh wie möglich. Sobald der Staat ermittelt, kann ein Rechtsanwalt die entscheidenden Weichen für den Verlauf des Strafverfahrens stellen. Gleichgültig welche Maßnahme, ob vorläufige Festnahme, Durchsuchung oder Vernehmung, erst mit der richtigen Hilfe kann dies auf den richtigen Weg gebracht werden. Wir helfen von der Erstmaßnahme des Staates bis zum Strafurteil sowie bei der Strafvollstreckung. weiterlesen

Straßenverkehrsrecht

Ob Kraftfahrer oder Fußgänger, das ist gehupt wie gesprungen.
Joachim Panten

Zum Straßenverkehrsrecht gehören alle Vorschriften, die die Teilnahme des Bürgers am öffentlichen Straßenverkehr betreffen – von der Erteilung der Fahrerlaubnis, über verkehrsbeschränkende Maßnahmen bis hin zum Strafverfahren. Im Straßenverkehr kann es schnell passieren, dass Geschwindigkeiten übertreten werden, Alkohol im Spiel ist oder zu eng auf den Vordermann aufgefahren wird. weiterlesen

Internationales Privatrecht

Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen.
Tacitus

Eine unterschiedliche Rechtsanwendung zeigt sich auch im Falle der Ehescheidung. Nach dem GKolG ist auf die Ehescheidung primär das Recht des Staates anzuwenden ist, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidungsklage haben, sekundär bei gemischten Staatsangehörigkeiten das Recht beider Staaten kumulativ und ersatzweise gilt das kroatische Recht (Art. 35 Abs. 1 GKolG). Gemäß dem EGBGB ist jedoch das Recht des Staates anzuwenden, nach dem sich im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags die allgemeinen Ehewirkungen richten (Art. 17 Abs. 1 S. 1 EGBGB). Ersatzweise gilt das deutsche Recht, wenn ein Ehegatte deutscher Staatsbürger ist oder im Zeitpunkt der Eheschließung war und die Ehe ansonsten nicht geschieden werden kann weiterlesen