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Ihr Weg zum Recht

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Mietrecht

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Mit dem Mietrecht ist nahezu jede natürliche, aber auch juristische Person befasst. Es ist sehr umfangreich und regelt im Wesentlichen das Verhältnis von Mieter und Vermieter. Einen sehr großen Raum nimmt dabei ein die Begründung, die Ausgestaltung aber auch die Beendigung eines Mietvertrags. Regelmäßig ist der Betroffene konfrontiert mit der Fragestellung Rückzahlung Kaution, vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache, Schönheitsreparaturen und die Pflicht zu ihrer Durchführung (starre Renovierungsklauseln!) Gewährleistungsansprüche, Fortsetzung des Mietvertrags, Fragen der Modernisierung und Mieterhöhung, während die Frage der Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung regelmäßig sehr viel Raum einnimmt. Hinzu kommen die Fragestellungen Räumung und Rückgabe der Mietsache, Nutzungsentschädigung, Vorkaufsrecht, aber auch zahlreiche Fragestellungen aus dem Bereich Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn ein Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit zahlreichen anderen Miteigentümern eine Wohnung besitzt. Unsere Kanzlei ist jahrelang erfahren auf dem Gebiet des Mietrechts und in der Mehrzahl der zuständigen Amtsgerichte und Landgerichte im Rhein-Main Gebiet forensisch tätig gewesen. Wir scheuen keine Auseinandersetzung vor Gericht, versuchen aber auch regelmäßig im Vorfeld Problemlösungen zu erarbeiten.